Freelancer und externe Mitarbeiter – Nur ein Trend oder schon bald Normalität in der Berufswelt?
Fest angestellte Mitarbeiter bilden das Rückgrat jedes Unternehmens. Es gibt allerdings Situationen, in denen Vollzeitkräfte allein die Arbeit nicht stemmen können: bei saisonalen Schwankungen der Auftragslage, zusätzlichen Projekten oder Krankheit von Kollegen. Viele Unternehmen greifen dann gern auf Selbstständige oder auf temporär und in Teilzeit arbeitende Kräfte zurück.
Teilzeitkräfte: Rechte und Pflichten wie Vollbeschäftigte
Wer nicht Vollzeit arbeitet, aber fest angestellt ist, gehört zur großen Gruppe der Teilzeitmitarbeiter. Ihnen stehen die gleichen Rechte zu wie den in Vollzeit arbeitenden Kollegen, sie genießen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wann und wie viele Stunden die Teilzeit geleistet wird, legen Unternehmer und Angestellte vorab vertraglich fest. Viele Unternehmer schätzen Teilzeitkräfte, weil sie abgrenzbare Aufgabenpakete übernehmen. Übrigens: Ein Recht auf Teilzeit besteht in Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Leiharbeit: volle Arbeitskraft, kaum Bürokratie
Eine elegante Möglichkeit für Ihr Unternehmen, temporär für mehr Arbeitskraft zu sorgen, ist die Leiharbeit. Unternehmen entleihen die benötigten Arbeitskräfte bei einer Zeitarbeitsfirma, solange sie Bedarf haben – dort sind die Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten angestellt, bekommen Lohn, Urlaub, Sozialabgaben. Das ausleihende Unternehmen zahlt nur einen Gesamtbetrag an die Zeitarbeitsfirma, muss sich aber mit dem ganzen Verwaltungsaufwand nicht beschäftigen. Es genügt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Unternehmen und Zeitarbeitsfirma. Worauf Sie achten sollten: Seriöse Zeitarbeitsfirmen haben eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, sie garantieren Mindest- und branchenübliche Löhne.
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Freelancer: flexibel, aber Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit
Freie Mitarbeiter sind – der Name sagt es – nicht angestellt. Unternehmen können sehr flexibel mit ihrer Arbeitskraft umgehen, ihnen klar umrissene Aufträge anvertrauen und sie dann wieder ziehen lassen. Sie zahlen dafür einen Pauschalbetrag oder honorieren die geleisteten Stunden. Geregelt wird das Ganze in Werk- oder Honorarverträgen. Sozialversicherungsbeiträge? Müssen Unternehmer nicht zahlen – außer der Freelancer ist in der Künstlersozialkasse, dann muss ein Teil der Sozialkosten gezahlt werden. Kündigungsschutz? Gibt es nicht. Urlaub? Krankheit? Auch dafür trägt der Freelancer selbst die Verantwortung. Wichtig ist, dass Freelancer ihre Arbeit zeitlich und örtlich eigenständig erledigen können. Andernfalls droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit oder des „Missbrauchs von Werkverträgen“. Das kann teuer werden. Im Zweifel lohnt es sich, einen Experten zurate zu ziehen.
Praktikanten: gut für beide Seiten
Im besten Fall ist es eine Win-win-Situation: Praktikanten lernen in Ihrem Unternehmen für ihren künftigen Beruf und unterstützen zugleich Ihre Kollegen. Vor allem studentische und andere selbstständig arbeitende Praktikanten sind oft eine echte Hilfe. Wie viel Praktikanten verdienen, hängt von Länge und Art des Praktikums ab und davon, wer sich dort berufliche Orientierung holt.
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